BGH-Entscheidung: Für Änderungen eines Grundstückskaufvertrags besteht weiterhin grundsätzlich keine Beurkundungspflicht, wenn die Auflassung (bindend) erklärt wurde
Mit Urteil vom 14. September 2018 (Az.: V ZR 213/17) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung, wonach Änderungen eines Grundstückskaufvertrages nach erklärter Auflassung (= dingliche Einigung über den Eigentumsübergang) formlos möglich sind, wenn die Auflassung bindend geworden ist. Die Auflassung ist nach § 873 Abs. 2 BGB insbesondere dann bindend geworden, wenn sie […]