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BHP Blog: Verschärfungen der Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Mit Wirkung zum 01.07.2021 treten verschiedene Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes in Bezug auf Anteile an Kapital- und Personengesellschaften in Kraft. Im Kern werden die bisherigen Beteiligungsschwellen von 95% auf 90% herabgesetzt und Haltefristen von fünf auf zehn bis 15 Jahre verlängert, zudem werden künftig auch Anteilsveräußerungen an Kapitalgesellschaften an mehrere Erwerber einer Besteuerung unterliegen, wenn keine Anteilsvereinigung in einer Hand vorliegt.

In folgenden Fällen sollte bei grundstückshaltenden Gesellschaften noch vor dem 01.07.2021 gehandelt werden:

  • Soweit bei Kaufverträgen über Gesellschaftsanteile bereits das Signing erfolgt ist bzw. bis 30.06.2021 erfolgt, sollten die Closing-Bedingungen möglichst bis zum 30.06. geschaffen werden, denn
    • bei Anteilsübertragungen (Personengesellschaften) von 90,0 – 94,9 % an einen oder mehrere Erwerber kommt es nun zur Besteuerung,
    • bei Anteilsübertragungen (Kapitalgesellschaften) von 90,0 – 100,0 % an mehrere Erwerber bzw. 90,0 – 94,9% an einen Erwerber kommt es nun zur Besteuerung, und
    • bei Anteilsübertragungen von 95,0 – 100,0 % an einen Erwerber droht eine Doppelbesteuerung.
  • Bei Optionen auf Restanteile sollte die Ausübung noch vor dem 01.07. in Betracht gezogen werden, sofern Sie nach alter Rechtslage keine bzw. keine volle Besteuerung auslöst.

Gerne unterstützen wir Sie bei kurzfristigen Maßnahmen als Reaktion auf die Gesetzesänderung. Bei Rückfragen zu den weiteren gesetzlichen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf künftige Transaktionen, stehen wir ebenfalls zu Ihrer Verfügung.

 

Ansprechpartner
Jörg H. Becker
M joerg.becker@bhp-anwaelte.de