Mit Wirkung zum 01.07.2021 treten verschiedene Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes in Bezug auf Anteile an Kapital- und Personengesellschaften in Kraft. Im Kern werden die bisherigen Beteiligungsschwellen von 95% auf 90% herabgesetzt und Haltefristen von fünf auf zehn bis 15 Jahre verlängert, zudem werden künftig auch Anteilsveräußerungen an Kapitalgesellschaften an mehrere Erwerber einer Besteuerung unterliegen, wenn keine Anteilsvereinigung in einer Hand vorliegt.
In folgenden Fällen sollte bei grundstückshaltenden Gesellschaften noch vor dem 01.07.2021 gehandelt werden:
Gerne unterstützen wir Sie bei kurzfristigen Maßnahmen als Reaktion auf die Gesetzesänderung. Bei Rückfragen zu den weiteren gesetzlichen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf künftige Transaktionen, stehen wir ebenfalls zu Ihrer Verfügung.
Ansprechpartner
Jörg H. Becker
M joerg.becker@bhp-anwaelte.de